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   OVG Schleswig-Holstein, 06.12.2016 - 1 LB 6/14   

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OVG Schleswig-Holstein, 06.12.2016 - 1 LB 6/14 (https://dejure.org/2016,65642)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 06.12.2016 - 1 LB 6/14 (https://dejure.org/2016,65642)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 06. Dezember 2016 - 1 LB 6/14 (https://dejure.org/2016,65642)
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (28)

  • OVG Schleswig-Holstein, 17.07.2012 - 1 MB 23/12

    Erteilung einer Baugenehmigung für eine in einer Gemengelage neben einer

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 06.12.2016 - 1 LB 6/14
    Der erkennende Senat hat auf die Beschwerden der Beklagten und des Beigeladenen den Beschluss des Verwaltungsgerichts vom 27.04.2012 mit Beschluss vom 17.07.2012 (OVG 1 MB 23/12) geändert und den Antrag der Klägerin auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung ihrer Klage gegen die Bescheide der Beklagten vom 08.03.2012 und vom 23.03.2012 abgelehnt.

    Die Beklagte hat zur Begründung ihres Antrags auf die angefochtenen Bescheide, die Gründe des Beschlusses des Senats vom 17.07.2012 (OVG 1 MB 23/12) und ihre Ausführungen in den Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes verwiesen und hat zusammengefasst Folgendes vorgetragen: Die Tischlerei sei bauplanungsrechtlich zulässig, unabhängig davon, ob die maßgebende nähere Umgebung als Mischgebiet oder als Gemengelage einzustufen sei.

    Der Beigeladene hat zur Begründung seines Vorbringens auf die Gründe des Beschlusses des Senats vom 17.07.2012 (1 MB 23/12) und seine Ausführungen in den Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes verwiesen, in dem er im Wesentlichen Folgendes vorgetragen hatte: Der Tischlereibetrieb stelle einen in einem Mischgebiet nach § 6 BauNVO zulässigen, das Wohnen nicht störenden Gewerbebetrieb dar.

    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird auf den Inhalt der der Gerichtsakten sowie der beigezogenen Verwaltungsvorgänge der Beklagten sowie der ebenfalls beigezogenen Gerichtsakten zu den Verfahren VG 8 B 17/12 und OVG 1 MB 23/12 Bezug genommen.

    Insoweit teilt der Senat die nach Durchführung einer Ortsbesichtigung gewonnene Ansicht des Verwaltungsgerichts und weicht damit von seiner im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes (OVG 1 MB 23/12) geäußerten Tendenz zur Annahme einer sog. Gemengelage im Sinne des § 34 Abs. 1 BauGB ab.

    Anders als das Verwaltungsgericht sieht der Senat auf der Grundlage der von der Beklagten bereits im Beschwerdeverfahren OVG 1 MB 23/12 eingereichten und auch vom Verwaltungsgericht seiner Beurteilung zugrunde gelegten Aufstellung der (tatsächlichen) Nutzungen im Bereich der Grundstücke ... und nach Auswertung des beigezogenen Karten- und Bildmaterials für die dem Senat im Übrigen auch sonst bekannten örtlichen Verhältnisse eine das Vorhabengrundstück ... hinsichtlich der Nutzungsart prägende Einwirkung auch noch bei dem Grundstück ... als geben.

    Für die Beurteilung der Frage, ob und inwieweit ein Gewerbebetrieb den im Mischgebiet zulässigen Störgrad "nicht wesentlich störend" einhält, ist nach ständiger Rechtsprechung auch des Senats (so auch im Beschwerdeverfahren OVG 1 MB 23/12, dort Rn. 15) im Ausgangspunkt nicht von den konkreten Verhältnissen des jeweiligen Betriebes, sondern von einer typisierenden Betrachtungsweise auszugehen (zum Anwendungsbereich des § 4 Abs. 3 Nr. 2 BauNVO: OVG Schleswig, Beschluss vom 29.07.2013 - 1 LA 49/13 -, juris [Rn. 7]).

    Unter Zugrundelegung dieser Maßstäbe beurteilt der Senat den genehmigten Tischlereibetrieb abweichend von der im Beschwerdeverfahren (OVG 1 MB 23/12, dort Rn. 17) angedeuteten Tendenz nunmehr - ebenso wie das Verwaltungsgericht - als einen das Wohnen wesentlich störenden Gewerbebetrieb im Sinne des § 6 Abs. 1 BauNVO.

    Auch die räumliche Unterbringung des Betriebes in Werkhallen - im Beschluss vom 17.07.2012 - OVG 1 MB 23/12 -, Rn. 17 noch als "Indoor" hervorgehoben - rechtfertigt nach Auswertung der anlässlich der mündlichen Verhandlung des Verwaltungsgerichts vor Ort gefertigten Fotoaufnahmen keine Atypik.

  • OVG Schleswig-Holstein, 07.06.1999 - 1 M 119/98
    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 06.12.2016 - 1 LB 6/14
    Das Verwaltungsgericht hat die Herleitung sowie die Reichweite des v.g. Anspruchs unter Auswertung der einschlägigen Judikatur, u.a. auch des Senats (OVG Schleswig, Beschluss vom 07.06.1999 - 1 M 119/98 -, Urteil vom 29.04.2009 - 1 LB 5/08 - n.v., Beschluss vom 05.10.2009 - 1 MB 16/09 -, juris [Rn. 28]), zutreffend dargelegt.

    Dem Verwaltungsgericht ist - im zweiten Schritt - im Ergebnis auch darin zu folgen, dass die in Rechtsprechung und Literatur anerkannte Auffassung, dass eine von der typisierenden Betrachtungsweise abweichende Beurteilung dann in Betracht kommt, wenn ein Betrieb nicht das branchentypische Erscheinungsbild aufzeigt und nach seiner (atypischen) Art und Betriebsweise von vorneherein keine für das Wohnen wesentlichen Störungen befürchten lässt und damit seine Gebietsverträglichkeit dauerhaft und zuverlässig sichergestellt ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 07.05.1971 - 4 C 76/68 -, BRS Nr. 15, 24; Urteil vom 24.09.1992 - 7 C 7/92 -, juris [Rn.12] ; VGH München, Urteil vom 08.05.2000 - 1 B 97/2860 -, juris [Rn. 18]; Beschluss vom 11.10.2007 - 1 CS 07/1658 -, juris [Rn. 19], Beschluss vom 02.11.2004 - 20 ZB 04.1559 -, juris [Rn. 6]; OVG Schleswig, Beschluss vom 07.06.1999 - 1 M 119/98 -, juris [Rn. 5]) vorliegend zu keiner anderen Bewertung des dem Beigeladenen genehmigten Betriebes führt.

  • BVerwG, 16.05.1991 - 4 C 4.89

    Verwirkung von nachbarlichen Abwehrrechten

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 06.12.2016 - 1 LB 6/14
    Die Dauer des Zeitraums der Untätigkeit des Berechtigten, von der an im Hinblick auf die Gebote von Treu und Glauben von einer Verwirkung des Rechts die Rede sein kann, hängt entscheidend von den jeweiligen Umständen des Einzelfalls ab (vgl. BVerwG, Urteil vom 16.05.1991 - 4 C 4.89 -, juris [Rn. 18 ff.]; OVG NRW, Beschluss vom 07.08.2000 - 10 B 920/00 -, juris [Rn. 10 ff.]).

    Die Untätigkeit des Berechtigten während eines längeren Zeitraums verstößt insbesondere dann gegen Treu und Glauben, wenn der Verpflichtete infolge eines bestimmten Verhaltens des Berechtigten, das auch in einer Untätigkeit liegen kann, darauf vertrauen durfte, dass dieser das Recht nach so langer Zeit nicht mehr geltend machen würde (Vertrauensgrundlage), der Verpflichtete ferner tatsächlich darauf vertraut hat, dass das Recht nicht mehr ausgeübt werde (Vertrauenstatbestand) und sich infolgedessen in seinen Vorkehrungen und Maßnahmen so eingerichtet hat, dass ihm durch die verspätete Durchsetzung des Rechts ein unzumutbarer Nachteil entstehen würde ( BVerwG, Urteil vom 16.05.1991 - 4 C 4.89 -, a.a.O. [Rn. 28]).

  • VGH Bayern, 22.07.2004 - 26 B 04.931

    Bauplanungsrecht: Schreinerei im Mischgebiet

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 06.12.2016 - 1 LB 6/14
    Im Übrigen ist in der Rechtsprechung auch anerkannt, dass planungsrechtliche Versagungsgründe durch die Auflagen einer "maßgeschneiderten" Baugenehmigung nicht ausgeräumt werden, wenn Grundsätze der typisierenden Betrachtungsweise entgegenstehen (vgl. BayVGH, Urteil vom 22.07.2004 - 26 B 04.931 -, juris [Rn. 31]; OVG NRW, Urteil vom 21.03.1995 - 11 A 1089/91 -, BRS 57 Nr. 68).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 21.03.1995 - 11 A 1089/91

    Baustofflager im faktisch allgemeinen Wohngebiet?

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 06.12.2016 - 1 LB 6/14
    Im Übrigen ist in der Rechtsprechung auch anerkannt, dass planungsrechtliche Versagungsgründe durch die Auflagen einer "maßgeschneiderten" Baugenehmigung nicht ausgeräumt werden, wenn Grundsätze der typisierenden Betrachtungsweise entgegenstehen (vgl. BayVGH, Urteil vom 22.07.2004 - 26 B 04.931 -, juris [Rn. 31]; OVG NRW, Urteil vom 21.03.1995 - 11 A 1089/91 -, BRS 57 Nr. 68).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 27.09.2013 - 8 B 10814/13
    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 06.12.2016 - 1 LB 6/14
    Bei Vorhaben dieser Art sind der Zulässigkeitsprüfung stets die konkreten Verhältnisse des Betriebs zu Grunde zu legen (vgl. OVG Koblenz, Beschluss vom 27.09.2013 - 8 B 10814/13 -, juris [Rn. 16]; OVG Magdeburg, Urteil vom 12.07.2007 - 2 L 176/02 -, juris [Rn. 54]; BayVGH, Beschluss vom 13.12.2006 - 1 ZB 04.3549 -, juris [Rn. 25]).
  • OVG Schleswig-Holstein, 29.07.2013 - 1 LA 49/13

    Autohandel im allgemeinen Wohngebiet

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 06.12.2016 - 1 LB 6/14
    Für die Beurteilung der Frage, ob und inwieweit ein Gewerbebetrieb den im Mischgebiet zulässigen Störgrad "nicht wesentlich störend" einhält, ist nach ständiger Rechtsprechung auch des Senats (so auch im Beschwerdeverfahren OVG 1 MB 23/12, dort Rn. 15) im Ausgangspunkt nicht von den konkreten Verhältnissen des jeweiligen Betriebes, sondern von einer typisierenden Betrachtungsweise auszugehen (zum Anwendungsbereich des § 4 Abs. 3 Nr. 2 BauNVO: OVG Schleswig, Beschluss vom 29.07.2013 - 1 LA 49/13 -, juris [Rn. 7]).
  • VGH Bayern, 12.07.2010 - 14 CS 10.327

    Nachbarrechtsstreit

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 06.12.2016 - 1 LB 6/14
    Das schließe in quantitativer Hinsicht nicht nur aus, dass eine der Hauptnutzungen in dem Mischgebiet völlig verdrängt werde, sondern auch, dass eine der beiden Hauptnutzungsarten in dem Gebiet nach Anzahl oder Umfang beherrschend und damit "übergewichtig" in Erscheinung trete (vgl. VGH München, Beschluss vom 12.07.2010 - 14 CS 10.327 -, juris).
  • OVG Schleswig-Holstein, 29.04.2009 - 1 LB 5/08
    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 06.12.2016 - 1 LB 6/14
    Das Verwaltungsgericht hat die Herleitung sowie die Reichweite des v.g. Anspruchs unter Auswertung der einschlägigen Judikatur, u.a. auch des Senats (OVG Schleswig, Beschluss vom 07.06.1999 - 1 M 119/98 -, Urteil vom 29.04.2009 - 1 LB 5/08 - n.v., Beschluss vom 05.10.2009 - 1 MB 16/09 -, juris [Rn. 28]), zutreffend dargelegt.
  • BVerwG, 10.11.1980 - 4 B 207.80

    Bestimmung der "Eigenart der näheren Umgebung"; Selbstbindung der Verwaltung bei

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 06.12.2016 - 1 LB 6/14
    Wie weit die wechselseitige Prägung - und damit die nähere Umgebung - reicht, ist eine Frage des Einzelfalls (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 11.02.2000 - 4 B 1.00 -, juris [Rn. 34 und 44], vom 20.08.1998 - 4 B 79.98 -, juris [Rn. 7 f.], und vom 11.11.1980 - 4 B 207.80 -, juris [Rn. 2], Urteile vom 26.05.1978 - IV C 9.77 -, juris [Rn. 33] und vom 18.10.1974 - IV C 77.73 -, juris [Rn. 15]).
  • OVG Schleswig-Holstein, 05.10.2009 - 1 MB 16/09

    Unzulässigkeit einer kerngebietstypischen Vergnügungsstätte im Mischgebiet

  • BVerwG, 11.02.2000 - 4 B 1.00

    Begriff der "näheren Umgebung" i.S. des § 34 Abs. 1 BauGB; Begriff der "Umgebung"

  • BVerwG, 06.06.1997 - 4 B 167.96

    Anschlußberufung in baurechtlicher Nachbarstreitigkeit - Baugenehmigung -

  • BVerwG, 21.02.1986 - 4 C 31.83

    Zulässigkeit der Sprungrevision; Vergnügungsstätte

  • BVerwG, 25.11.1985 - 4 B 202.85

    Nachbarrechtlicher Abwehranspruch eines Industriebetriebs gegen heranrückende

  • BVerwG, 26.05.1978 - 4 C 9.77

    Bekanntmachung der Entwürfe und der Genehmigung von Bebauungsplänen; Verhältnis

  • BVerwG, 07.05.1971 - IV C 76.68

    Verfahren zur Aufstellungs von Bebauungsplänen; Auslegungsfrist; Mitteilung der

  • BVerwG, 18.12.2007 - 4 B 55.07

    Bebauungsplan; Art der Nutzung; gebietsfremde Nutzung; angrenzendes Baugebiet;

  • OVG Sachsen-Anhalt, 12.07.2007 - 2 L 176/02

    Anfechtung einer Baugenehmigung zum Betreiben eines Getreidelagers

  • VGH Bayern, 02.11.2004 - 20 ZB 04.1559

    Satzungen, die nach den Vorschriften des Baugesetzbuches erlassen worden sind und

  • VGH Bayern, 13.12.2006 - 1 ZB 04.3549

    Gebietsbewahrungsanspruch; (Hobby-)Pferdehaltung im faktischen Dorfgebiet;

  • BVerwG, 24.09.1992 - 7 C 7.92

    Bauplanungsrecht: Baurechtliche Zulässigkeit immissionsschutzrechtlich

  • BVerwG, 20.08.1998 - 4 B 79.98

    Bauplanungsrecht; Nachbarschutz, Anspruch auf Gebietserhaltung; Prägung,

  • BVerwG, 17.01.1986 - 4 C 80.82

    Zulässigkeit einer begrenzten Erweiterung infolge eingetretenen Bestandsschutzes;

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 07.08.2000 - 10 B 920/00

    Auflagen zur Errichtung einer Lärmschutzwand; Rechtmäßigkeit einer

  • BVerwG, 16.09.1993 - 4 C 28.91

    5 Garagen im Wohngebiet - §§ 12, 15 BauNVO, § 34 Abs. 2 BauGB, bundesrechtlich

  • BVerwG, 04.05.1988 - 4 C 34.86

    Zulässigkeit von Einzelhandelsbetrieben in einem Mischgebiet; Unzulässigkeit

  • BVerwG, 18.10.1974 - IV C 77.73

    "Vorhandene Bebauung" i.S. von § 34 BBauG; Zulässigkeit von nach § 16 GewO oder §

  • OVG Sachsen-Anhalt, 09.04.2020 - 2 M 17/20

    Nachbarwiderspruch gegen eine Baugenehmigung für eine Kläranlage im faktischen

    Für die Beurteilung der Frage, ob und inwieweit ein Gewerbebetrieb den im Mischgebiet gemäß § 6 Abs. 1 BauNVO zulässigen Störgrad "nicht wesentlich störend" einhält, ist im Ausgangspunkt von einer - eingeschränkten - typisierenden Betrachtungsweise auszugehen: Der konkrete Betrieb ist als unzulässig einzustufen, wenn Betriebe seines Typs bei funktionsgerechter Nutzung üblicherweise für die Umgebung in diesem Sinne unzumutbare Störungen hervorrufen können; auf das Maß der konkret hervorgerufenen oder in Aussicht genommenen Störungen kommt es dann grundsätzlich nicht an (vgl. BVerwG, Beschluss vom 27. Juni 2018 - 4 B 10.17 - juris Rn. 8; OVG SH, Urteil vom 6. Dezember 2016 - 1 LB 6/14 - juris Rn. 65; Söfker, in: Ernst/Zinkahn/Bielenberg/Krautzberger, a.a.O., § 6 BauNVO Rn. 30).

    Zwar wird eine Tischlerei in der Rechtsprechung als ein in der Regel im Mischgebiet störender, d.h. den zulässigen Störgrad "nicht wesentlich störend" überschreitender Gewerbebetrieb angesehen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 27. Juni 2018 - 4 B 10.17 - a.a.O. Rn. 13; OVG SH, Urteil vom 6. Dezember 2016 - 1 LB 6/14 - a.a.O. Rn. 64 ff.).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 14.02.2019 - 2 A 2584/14

    Erteilung einer Baugenehmigung für das Vorhaben "Anbau/Erweiterung der

    vgl. OVG Saarland, Urteil vom 30. November 1999 - 2 R 2/99 -, juris Rn. 48 m. w. N.; vgl. auch BVerwG, Beschlüsse vom 27. Juni 2018 - 4 B 10.17 -, juris Rn. 8 (zu OVG Schleswig-Holstein, Urteil vom 6. Dezember 2016 - 1 LB 6/14 -, juris Rn. 68 [zu einer Tischlerei], und vom 22. November 2002 - 4 B 72.02 -, BRS 66 Nr. 77 = juris Rn. 6.
  • VG Schleswig, 10.12.2020 - 2 B 50/20

    Einstweiliger Rechtsschutz des Nachbarn gegen Baugenehmigung

    Nicht entscheidend ist, ob eine für den Bauherrn günstige Schallimmissionsprognose vorliegt (vgl. OVG Schleswig, Urteil vom 06.12.2016 - 1 LB 6/14; Beschluss vom 13.11.2020 - 1 LA 36/17 -).

    Dies setzt voraus, dass die Abweichung von der typischen Betriebsform erheblich ist (OVG Schleswig, Urteil vom 06.12.2016 - 1 LB 6/14 -).

  • OVG Schleswig-Holstein, 31.05.2022 - 1 MR 4/22

    Antragsbefugnis und Rechtsschutzinteresse im Normenkontrollverfahren;

    Wenngleich eine typisierende Betrachtung einzelner Branchen insofern Schwierigkeiten bereitet, als aufgrund unterschiedlicher Betriebsformen sich eine Bandbreite unterschiedlicher "Typen" vom eingeschränkten Ein-Mann-Betrieb bis zum Großbetrieb denken lassen (beispielsweise im Bereich des Kfz-Handwerks), erweisen Erfahrungswerte in anderen Bereichen wie beispielsweise im holzver- oder holzbearbeitenden Sektor (z.B. Tischlereibetriebe), dass dort bei typisierender Betrachtung der Störgrad typischerweise über eine Mischgebietsverträglichkeit hinausgeht (vgl. Schl.-Holst. OVG, Urteil vom 06.12.2016 - 1 LB 6/14 -, juris).
  • VG Schleswig, 05.08.2022 - 2 B 29/22

    Baugenehmigung (Nachbarwiderspruch)

    Nicht entscheidend ist, ob eine für den Bauherrn günstige Schallimmissionsprognose vorliegt (vgl. OVG Schleswig, Urteil vom 6.12.2016 - 1 LB 6/14 - Beschluss vom 13.11.2020 - 1 LA 36/17 -).
  • OVG Schleswig-Holstein, 30.01.2023 - 1 MB 19/22

    Nachbarklage gegen den Neubau eines Büro- und Geschäftshauses; Einstufung der

    Das Verwaltungsgericht hat - im Einklang mit Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts und des Senats (BVerwG, Beschluss vom 27.06.2018 - 4 B 10.17 -, Rn. 8, juris; Senatsurteil vom 06.12.2016 - 1 LB 6/14 -, Rn. 65, juris) für die Frage, ob das Vorhaben in einem allgemeinen Wohngebiet gebietsverträglich wäre, auf eine typisierende Betrachtungsweise abgestellt.
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